IVD steht für Immobilienverband Deutschland

und ist ein QUALITÄTISSIEGEL für das Immobilienunternehmen.


ist

Mitglied im

Hier ist

Immobilienkompetenz

zu Hause


Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied im IVD West und im IVD Bundesverband ist,

dass der Bewerber

  • im Sinne des § 34 c GewO persönlich zuverlässig ist
  • sich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet
  • als Makler eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO besitzt
  • bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt wird
  • über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, was in der Regel der Fall ist wenn der Bewerber entweder
    • die Ausbildung zum Immobilienfachwirt hat
    • die erfolgreiche Teilnahme an IHK-Zertifikatslehrgängen oder
    • die Ausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau bzw. die zum Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nachweist und
    • grundsätzlich über eine mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft verfügt oder
    • ein Studium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt abgeschlossen hat
  • zwei Branchenreferenzen vorlegt, bei welchen sich der IVD über die Tätigkeit und den Ruf des Bewerbers informieren kann
  • sowie die Einhaltung der Empfehlungen des Verbandes zur Deckung von Versicherungsfällen, insbesondere den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweist
  • und an der Vertrauensschadenversicherung teilnimmt, die für die Dauer der Mitgliedschaft zu unterhalten ist
  • des Weiteren kann der Verband ein Fachkundegespräch oder eine schriftliche Prüfung verlangen.