Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied im IVD West und im IVD Bundesverband ist,
dass der Bewerber
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im Sinne des § 34 c GewO persönlich zuverlässig ist
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sich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet
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als Makler eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO besitzt
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bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt wird
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über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, was in der Regel der Fall ist wenn der Bewerber entweder
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die Ausbildung zum Immobilienfachwirt hat
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die erfolgreiche Teilnahme an IHK-Zertifikatslehrgängen oder
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die Ausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau bzw. die zum Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nachweist und
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grundsätzlich über eine mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft verfügt oder
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ein Studium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt abgeschlossen hat
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zwei Branchenreferenzen vorlegt, bei welchen sich der IVD über die Tätigkeit und den Ruf des Bewerbers informieren kann
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sowie die Einhaltung der Empfehlungen des Verbandes zur Deckung von Versicherungsfällen, insbesondere den Abschluss einer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweist
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und an der Vertrauensschadenversicherung teilnimmt, die für die Dauer der Mitgliedschaft zu unterhalten ist
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des Weiteren kann der Verband ein Fachkundegespräch oder eine schriftliche Prüfung verlangen.